Startseite|Aktuelles|Kontakt|Impressum|Intern
 


Als PDF

 

Ihr Recht als Fahrgast

Der Kunde ist König


Nach diesem Grundsatz handelnd, bieten wir die Dienstleistung TAXI an. Bei umfangreichem Service dürfen Sie Höflichkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit und vieles mehr von uns erwarten.

 

 

Rechtliche Grundlagen


Das Taxigewerbe ist in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingebunden, zu dem u.a. auch Busse und Bahnen gehören. Neben dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regeln vor allem das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und davon abgeleitete Verordnungen der Städte und Gemeinden das Taxigewerbe.

 

 

Beförderungspflicht


Grundsätzlich besteht für jeden Taxifahrer Beförderungspflicht, auch für Kurzstrecken.

 

 

Freie Taxiwahl


Sie dürfen sich das Taxi auswählen. Ob am Taxistand oder bei einer Bestellung über unsere Zentrale. Sie bestimmen, mit welchem Fahrzeug (z.B. Großraumwagen) oder mit welchem Fahrer Sie fahren möchten.

Treffen Sie keine Auswahl, so schickt unsere Zentrale ein in Ihrer Nähe befindliches Fahrzeug. Am Taxistand gehört es zum kollegialen Selbstverständnis der Taxifahrer, dass sich der Kunde vom ersten und somit vom am längsten wartenden Fahrer chauffieren läßt.

 

 

Kürzester Weg


Der Fahrgast bestimmt das Fahrtziel und den Fahrweg. Äußert der Kunde keine Wünsche, so muss der Taxifahrer den kürzesten Weg zum Ziel zu wählen.

 

 

Pflichtfahrgebiet


Das Pflichtfahrgebiet umfasst für die in Bielefeld konzessionierten Taxen das Stadtgebiet in Bielefeld, sowie die Kreise Gütersloh, Herford und Lippe.

 

 

Fahrpreis


Der Fahrpreis wird auf dem geeichten Taxameter (Uhr) angezeigt. Er setzt sich aus Grundpreis, Wegstreckenpreis, Wartezeit und evtl. Zuschlägen zusammen (Taxi-Tarife). Der Fahrpreis darf nicht über- oder unterschritten werden! Frei verhandelte Preise sind im Pflichtfahrgebiet unzulässig.

 

 

Quittung


Verlangen Sie eine Quittung, auf der mindestens der Fahrpreis, das Datum, das Taxiunternehmen, die Ordnungsnummer des Taxi, der Mehrwertsteuersatz und die Unterschrift des Fahrers vorhanden sind.

 

 

Ordnungsnummer und Identifkation


Jedes Taxi muss hinten rechts am Fenster eine gelbe Ordnungsnummer zur Identifikation haben. Am Armaturenbrett des Taxi muss für den Fahrgast klar erkennbar das zugehörige Taxiunternehmen mit Anschrift genannt sein. Lassen Sie sich ggf. auch den Namen des Fahrers geben.

 

 

Ausnahmen bestimmen die Regel


Unter besonderen Umständen wird und muss von den oben genannten Punkten abgewichen werden!

Unsere Antwort auf Ihre Fragen


Haben Sie noch Fragen rund um´s Taxi? Die Mitarbeiter der BIETA, als innovative Taxizentrale in Bielefeld, beantworten gerne Ihre Fragen.

 

Rufen Sie uns an: (0521) 9 71 12 22

Aktuelles | Impressum | Kontakt | Intern | ©2010 Bielefelder Funk-Taxi-Zentrale eG